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drahtlos an der Schlei in Schaalby

Nebelschlußleuchte…


Mathias | 13. März 2007 um 9:11 |

Heute morgen war es wieder soweit: Nebel in Schleswig-Holstein. Vermutlich hat sich Peter-Harry Carstensen zum 60. ´ne ordentliche Zigarre gegönnt, aber egal…

In der StVo heißt es zur Nebelschlussleuchte, daß diese nur bei Sichtweiten unter 50 Meter einzuschalten ist und bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf.

Frage:

Warum fahren die Leute quasi ohne Sicht, dafür aber mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte auf der Autobahn mit 140 km/h vor mir her und brennen mir mit ihrer Funzel die Netzhaut weg?

Oder die Typen mit den etwas schnelleren Autos, die die Nebelleuchten vorn und Nebelschlußleuchte hinten eingeschaltet haben: Kaum Sicht dafür aber Full Speed, während ich wahnwitzige 160 km/h fahre, an mir vorbei…

  • Leute, lasst doch bitte die Finger von diesem Schalter! 
  • Liebe Autoindustrie: Baut Begrenzer ein – Leuchte an, runter regeln auf 50!
  • Liebe Politiker, lieber ADAC: Tut was und hört auf nur zu reden!

So, das mußte sein…


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