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Abmahnfalle: Google Maps/Earth


Mathias | 29. Februar 2008 um 13:30 |

Dass man heutzutage im Web nicht einfach jedes Bild irgendwo kopieren sollte, weiß man spätestens dann, wenn man von abgemahnten Bloggern und Webseitenbetreibern lesen muß, dass sie wegen Bildern von Brötchen, Obst und Gemüse abgemahnt wurden.

Wenn man allerdings einen Web-Dienst nutzt, der einem anbietet Screenshots und Embedded-Graphics zu nutzen, solange man die  Copyright-Hinweise beibehält, wähnt man sich doch eigentlich in Sicherheit. “Eigentlich” war hier das Stichwort. Google hat für google Maps und Google Earth die Lizenz zur Nutzung von Luftbildaufnahmen Deutschlands von einem deutschen Unternehmen erworben. Offensichtlich decken diese Lizenzen allerdings nicht die “geschäftsmäßige” Nutzung von Screenshots oder eingebundenen Karten ab. Geschäftsmäßig ist ein offensichtlich sehr dehnbarer Begriff.

Meine Empfehlung/Meine Meinung:

Sobald auch nur ein Fitzelchen Werbung auf einer Webseite zu finden ist, oder auch nur für die eigene Ferienwohnung geworben wird, weg mit Screenshots von Google Earth/Maps.

Das gilt auch für mich. Screenshots sind entfernt und die eingebundene Karte auch


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1 Comments

  1. Was mich wundert, ist das google da mitspielt…. im grunde war google immer eoin unternehmen welches sich für die freie Verbreitung von Information gewidmet hat, vor allem, wenn man google vids, pics und maps verwendet hat und die Quelle nannte….

    traurig traurig….




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