Einen großartigen Rant haben Tanja und Johnny Haeusler da auf der republica13 vorgetragen. Schaut euch das Video an und lest vor allem auch den Text . Den Text findet ihr auf Spreeblick selbst im verlinkten Artikel. Macht euch selbst mal eure Gedanken dazu!

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In diesem Sinne: Für unsere/eure Jugend!

Die Logo-Nachrichten vom Kinderkanal erklären einmal ganz anschaulich was die Telekom mit der Drosselung der Flat-Rate Tarife da genau vorhat, und wie die Netzneutralität in Gefahr gerät.

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Gerade weil die Telekom eigene Datenhungrige Dienste bevorzugt entsteht ein Ungleichgewicht wirtschaftlicher Natur.

Seit einigen Tagen leidet die arme Telekom unter einer Fülle von Protesten. Die Telekom hat nämlich Gerüchte bestätigt, wonach künftig die Internet-Tarife ihrer Kunden bei Erreichen bestimmter Volumina gedrosselt werden sollen. Wir kennen dies bereits aus den Mobilfunktarifen der Zugangsprovider, die dem Kunden zwar eine mobile Internet-Flatrate versprechen, die in Wirklichkeit aber nur limitierte Datenpakete sind. Der Mobilfunk-Kunde bekommt hier einen mobilen Datentarif, in dem eine bestimmte Surfgeschwindigkeit zugesichert wird, solange ein fest definiertes Volumen nicht überschritten wird. Wird es überschritten, tritt der Anbieter auf die Bremse und der Kunde surft statt mit 7.2 MBit oder mehr, nur noch mit 384KBit/s. Mobiles Surfen ist da kaum noch möglich. Wer nun im gleichen Tarif-Monat gern wieder schneller unterwegs sein möchte, der muss ein Speed-Upgrade buchen.

Ja, für den Anbieter ist das gut.Für den Kunden ist das schlecht. Kann er sich diese Uprgades nicht leisten, ist ihm der uneingeschränkte Zugang zum Netz nicht mehr möglich – zumindest nicht mobil.

Die Telekom geht nun noch einen Schritt weiter. Sie sucht sich Diensteanbieter von attraktiven Zusatzdiensten aus, die der Kunde zu seinem Tarif hinzubuchen kann, oder die im Grundtarif schon inklusive sind. Damit der Kunde bei diesen Diensten nicht Gefahr läuft, sein Volumen frühzeitig zu verbrauchen, blendet die Telekom einfach den Traffic dieser Zusatzdienste aus – der Kunde zahlt ja dafür extra – und rechnet Sie nicht mit in das Tarif-Volumen mit ein. Die Telekom nennt das “Managed Service”. Im ersten Moment ist das ein Vorteil für den Kunden – siehe Telekom und Spotify. Für einen überschaubaren Betrag, bekommt der Kunde einen Volumen-Tarif und ein Streaming-Musik-Angebot. Auf der anderen Seite werden so aber Anbieter anderer Musik-Angebote benachteiligt. Sie kooperieren nicht mit der Telekom, ihre Streaming-Angebote laufen voll gegen das Kontingent und der Kunde soll ja auch an diese Anbieter einen Preis für die Leistung zahlen. Dies werden sich Kunden dann zweimal überlegen. Wird ja teurer.

Der Telekom ist das aber noch nicht genug. Was im Mobilfunk klappt, kann ja auch im Festnetz klappen. Also hat sie nun vor, auch hier die Tarife zu limitieren. Ab bestimmten Volumina, soll auch hier der Internet-Zugang im Festnetz auf 384 KBit/s gedrosselt werden.

Hier entstehen gleich mehrere Probleme, die ich so bisher noch in keinem Bericht oder Blogbeitrag gelesen habe. Eine Familie mit einem durchschnittlichen Einkommen mag es sich leisten können einen Tarif zu buchen, der für den ganzen Monat volle Geschwindigkeit und Zugang zu allen Diensten im Netz gewährt. aber Familien mit unterdurchschnittlichem einkommen werden da Schwierigkeiten bekommen. Ihnen bleibt vielleicht der Zugang zum schnellen offenen Netz für einen Teil des Monats oder gar ganz verwehrt, weil sie sich es nicht mehr leisten können.

Die Kinder benötigen jedoch diesen Zugang unbedingt, um am Ball zu bleiben, um Mitreden zu können und nicht zuletzt, um für Schule und Ausbildung Zugang zu Informationen und Bildungsangeboten zu bekommen. Es ensteht dadurch ein Zwei- oder Mehrklassen-Internet und  auch eine Mehrklassen-Gesellschaft.

Das Internet ist in diesem Szenario nicht mehr offen. Datenpakete werden nicht mehr gleichwertig durch das Netz geleitet, sondern einige Dienste, wie der o.g. Musik-Streaming-Dienst werden mit höherwertiger Priorität versehen als andere Dienste, die nicht zu den  ”Managed Services” gehören. Das Argument des “Managed Service” ist jedoch nur ein fadenscheiniger Vorschub der Internet-Zugangsanbieter, die so wie die Telekom agieren, um dem Kunden höhere Preise abzuluchsen. Angeblicher Grund: Aufgrund des gestigenen Traffics, würden die Datenleitungen verstopfen und es müsse in die Netz-Infrastruktur weiter investiert werden.

Wie die Zukunft aussehen kann, wenn das eigentlich als offenes und freies Informations-Netz gedachte Internet auf diese Weise eingeschränkt wird, zeigt Alexander Lehmann in dem folgenden etwas überarbeiteten Film anschaulich zum Thema “Netzneutralität”. Die Netzneutralität wird nämlich genau durch solche Drosselungen oder “Managed Services” arg eingeschränkt.

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Es ist zwar ganz toll, wenn man seinen Musik-Streaming-Dienst schon im Tarif inkludiert hat, überall Musik hören kann, oder wenn man die Notiz-App Evernote in seinem Tarif geschenkt bekommt – über Evernote und die Telekom schrieb ich vor ein paar Tagen – wir sollten aber dennoch alles dafür tun, auch in Zukunft auf ein freies und offenen Netz zugreifen zu können. Das sind wir – trotz der Interessen der Anbieter –  unseren Nachkommen schuldig.

Anmerkung: Wer hier mit liest und mich kennt, weiß, dass ich in der Telco-Branche arbeite. Persönlich gut finden muss die Drosselung in den Tarifen aber  dennoch nicht. Ich schreibe hier über meine persönliche Meinung. Mir gefallen die Tarife mit Volumenbegrenzungen oder Bevorzugten Diensten überhaupt nicht. Darüber habe ich mal anders gedacht, aber man entwickelt sich ja weiter. Ich hätte auch gerne zu Hause einen echten Breitbandanschluß, ja könnte ihn sogar mit einem LTE Zugang relativ leicht bekommen, aber mich halten eben die Volumenbegrenzungen davon ab. Ich lebe mit 2000er DSL-RAM von der Telekom.

Mir persönlich ist daran gelegen, dass es eine gesetzlich fest verankerte Regelung gibt, die uns Nutzern einen offenen, freien und unreglementierten Zugang zum Netz gewährt. Netzneutralität muss gesetzlich verankert sein. Denkt mal darüber nach, schaut euch den Film noch mal an und sprecht mit Freunden, Kollegen  und Bekannten darüber. Helft mit die Menschen aufzuklären, damit dann vielleicht schon nach der kommenden Bundestagswahl entsprechende Gesetze in Angriff genommen werden können.

 

via: Übermorgen: Worum geht es bei Netzneutralität?

Wenn es nur nicht so traurig wäre!

Netzpolitik in Deutschland

Auf MobileGeeks hat Carsten Dobschat eine Szene aus der gestrigen Folge “Neues aus der Anstalt” bereitgestellt, in der Tobias Mann, ein junger Kabarettist, sich dem Thema “Netzpolitik in Deutschland” annimmt. Sehr gut pointiert stellt er die tatsächliche Situation in Deutschland dar. So gut, dass man an manchen Stellen dann doch nicht mehr lachen kann, weil es traurige Realität ist. Realität, wie Bundestrojaner tasächlich programmiert wurden und werden, Realität, wie Politiker einen Twitter-Zivi zum betreuten Twittern einsetzen und wie Stop-Schilder Bundesbürger vor Pr0n-Content schützen sollte.

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Teilt das Video und macht auch andere auf das Thema aufmerksam, damit Deutschland den Anschluss in der Welt nicht vollends verpaßt.

Gerd Altmann / pixelio.de

Gerd Altmann / pixelio.de

Gestern, am 01.08.2012, ist es nun also passiert. Das “Button-Gesetz” ist in Kraft getreten. Was ist das genau und was soll das?

Das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“, so der eigentliche Titel der Gesetzesänderung, soll Kunden bei Geschäften im Internet, vor ungewollten Vertragsabschlüssen schützen.

Exiting Commerce hat dazu einen ordentlichen Rant geschrieben. Das eigentlich Schlimme an diesem Gesetz ist, dass der kleine Online-Händler zum einen nun nicht sicher weiß, ob er sich gesetzeskonform verhält, wenn er einen “Kaufen-Button” oder einen “Zahlungspflichtig Bestellen” am Ende des Bestellprozesses einbindet, denn das Gesetz ist so in meinen Augen so schwammig formuliert, dass der Händler fast immer angreifbar ist. Im Gesetz heißt es zur Änderung:

„(2) Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1
Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar
und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für
Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen.
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so
zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich
zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des
Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem
als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen
Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine
Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.“

Ich zitiere: …”oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. ” Genau das gibt jedem halbwegs kreativem Anbieter zig Möglichkeiten, der Anpassung und – ich formuliere mal vorsichtig – Ausgestaltung.

Wie es richtig sein könnte, hat der Händlerbund in einem Whitepaper empfohlen. Ich bin gespannt, wie gerichtsfest, diese Empfehlung nachher tatsächlich ist. Ebenso bin ich gespannt, ob der kleine  Button, nun wo er ganz anders beschriftet ist, tatsächlich den Kunden vor ungewollten Abschlüssen schützt.

Wir werden sehen…