Einen großartigen Rant haben Tanja und Johnny Haeusler da auf der republica13 vorgetragen. Schaut euch das Video an und lest vor allem auch den Text . Den Text findet ihr auf Spreeblick selbst im verlinkten Artikel. Macht euch selbst mal eure Gedanken dazu!

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In diesem Sinne: Für unsere/eure Jugend!

Die Logo-Nachrichten vom Kinderkanal erklären einmal ganz anschaulich was die Telekom mit der Drosselung der Flat-Rate Tarife da genau vorhat, und wie die Netzneutralität in Gefahr gerät.

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Gerade weil die Telekom eigene Datenhungrige Dienste bevorzugt entsteht ein Ungleichgewicht wirtschaftlicher Natur.

Tweet des Tages zum Apple vs Samsung Urteil

August 26th, 2012 | Posted by Mathias in Android | Apple | Recht - (Kommentare deaktiviert)

Folgendes hatte ich nach der Verkündung des Urteils in etwa genauso gedacht.

Eine amerikanische Firma, ein amerikanisches Gericht, amerikanische Geschworene gegen ein koreanisches Unternehmen… no comment…

Dieser Patentrechtstreit ist für den Kunden und Nutzer eine absolute Armutserklärung. Jeder soll ja nutzen und kaufen was er mag, aber warum lässt man nicht den Markt entscheiden?

Google geht gegen aufdringliche App Werbung vor

August 2nd, 2012 | Posted by Mathias in Android | Apps | Google | Recht | Werbung - (Kommentare deaktiviert)


Google ändert endlich die Developer Policies für Android Apps und geht so auch gegen ungewünschte Werbung vor. Android Police hat die Mail seitens Google an die Entwickler im Wortlaut veröffenlicht. Danach dürfen ab sofort keine Icons oder Meldungen mehr genutzt werden, die denen von System Apps ähnlich sehen. Dies ist vor allem gegen einige Werbeformen gerichtet, die den Nutzer von einigen kostenlosen Apps ganz schön nerven können. Im Beitrag Airpush-Ads: Das kleine grüne Plus in der Android Statusleiste hatte ich beschrieben, was dies für Werbung ist und wie man dieses lästige Zeug loswird. Natürlich sollen App-Entwickler auch Geld verdienen. Für gute Apps gebe ich auch gern was aus, oder ertrage In-App-Ads. Aber Werbung die in der Systemleiste erscheint, geht eben einfach gar nicht.

Ebenso stellt Google klar, dass Apps keine Daten des Nutzer mehr, ohne dessen ausdrückliche Zustimmung erheben und nach Hause senden dürfen.

Alle Änderungen der Developer Policy finden sich bei Google Play. Die beiden genannten sind für mich jedoch zunächst mal die wesentlichen.

Gerd Altmann / pixelio.de

Gerd Altmann / pixelio.de

Gestern, am 01.08.2012, ist es nun also passiert. Das “Button-Gesetz” ist in Kraft getreten. Was ist das genau und was soll das?

Das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“, so der eigentliche Titel der Gesetzesänderung, soll Kunden bei Geschäften im Internet, vor ungewollten Vertragsabschlüssen schützen.

Exiting Commerce hat dazu einen ordentlichen Rant geschrieben. Das eigentlich Schlimme an diesem Gesetz ist, dass der kleine Online-Händler zum einen nun nicht sicher weiß, ob er sich gesetzeskonform verhält, wenn er einen “Kaufen-Button” oder einen “Zahlungspflichtig Bestellen” am Ende des Bestellprozesses einbindet, denn das Gesetz ist so in meinen Augen so schwammig formuliert, dass der Händler fast immer angreifbar ist. Im Gesetz heißt es zur Änderung:

„(2) Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1
Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar
und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für
Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen.
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so
zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich
zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des
Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem
als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen
Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine
Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.“

Ich zitiere: …”oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. ” Genau das gibt jedem halbwegs kreativem Anbieter zig Möglichkeiten, der Anpassung und – ich formuliere mal vorsichtig – Ausgestaltung.

Wie es richtig sein könnte, hat der Händlerbund in einem Whitepaper empfohlen. Ich bin gespannt, wie gerichtsfest, diese Empfehlung nachher tatsächlich ist. Ebenso bin ich gespannt, ob der kleine  Button, nun wo er ganz anders beschriftet ist, tatsächlich den Kunden vor ungewollten Abschlüssen schützt.

Wir werden sehen…